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Stand: 10. August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für ÜbergabeSicher

Regelungen für die Nutzung des Dienstes und den Erwerb von Protokollrechten.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die PLUGO Europe GmbH, Industriestraße 10, 59192 Bergkamen, Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn PLUGO ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Leistung

Der Dienst unterstützt die strukturierte Vorbereitung, Durchführung, Prüfung, Finalisierung, Bereitstellung und Aufbewahrung von Wohnungsübergabeprotokollen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Bestellung oder Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung.

Je nach gebuchter Leistung können insbesondere Raum-, Zustands-, Foto-, Zähler-, Schlüssel- und Parteienerfassung, einfache elektronische Bestätigungen, PDF-Ausgabe, geschützte Zustellung, Delegation und Teamfunktionen enthalten sein. Optionale Video- oder KI-Funktionen gehören nur zum Vertrag, wenn sie ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.

3. Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung

ÜbergabeSicher ist eine technische Dokumentationshilfe. Der Dienst erbringt keine Rechtsberatung und kein Sachverständigengutachten. Er bewertet weder Ursache oder Verantwortlichkeit noch Schadenshöhe oder Rechtsansprüche verbindlich. Nutzer bleiben für Erfassungsberechtigung, Richtigkeit, Vollständigkeit und Abschluss des Protokolls verantwortlich.

4. Kundenkonto, Rollen und delegierte Zugänge

Soweit ein Kundenkonto erforderlich ist, müssen die Angaben richtig und aktuell gehalten und Zugangsmittel vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Geschäftskunden verwalten die Rollen ihrer Beschäftigten und Beauftragten und entziehen nicht mehr benötigte Zugänge.

Ein Kunde kann einer beauftragten Person einen zeitlich und sachlich auf ein Protokoll begrenzten Zugang bereitstellen. Der Kunde stellt sicher, dass die Person zur Bearbeitung berechtigt ist. Zugang und getrenntes Passwort dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden.

5. Vertragsschluss

Soweit eine Online-Bestellung angeboten wird, werden Produkt, Menge, Preis, Umsatzsteuer, Leistungsumfang und wesentliche Bedingungen vor Abgabe der Bestellung zusammengefasst. Eingabefehler können bis dahin berichtigt werden.

Mit der entsprechend beschrifteten Schaltfläche, beispielsweise „Zahlungspflichtig mit PayPal bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch elektronische Annahme- oder Bestellbestätigung oder durch Bereitstellung der bestellten Protokollrechte zustande.

Eine Weiterleitung zu PayPal oder ein vorläufiger Zahlungsstatus genügt nicht. Protokollrechte werden erst nach serverseitig verifiziertem, vollständig abgeschlossenem Zahlungseingang gutgeschrieben.

6. Preise, Zahlung und Rechnung

Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Preise für Unternehmer werden eindeutig als Netto- oder Bruttopreise gekennzeichnet. Der Gesamtpreis wird unmittelbar vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Bei Auswahl von PayPal gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstes. PLUGO erhält grundsätzlich keine vollständigen Karten- oder Kontodaten.

Nach bestätigter Zahlung wird eine Rechnung elektronisch bereitgestellt oder übermittelt. Hierfür kann Lexware Office eingesetzt werden. Rechnungsdaten müssen vor Abschluss der Bestellung geprüft werden.

7. Protokollrechte und Guthaben

Ein Protokollrecht berechtigt zur einmaligen Finalisierung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Protokollart. Das Anlegen, Speichern, Bearbeiten und Prüfen eines Zwischenstands verbraucht kein Protokollrecht.

Vor der Finalisierung zeigt der Dienst den konkreten Verbrauch an. Erst die gesonderte Bestätigung „Finalisieren – 1 Protokollrecht verbrauchen“ schließt den geprüften Stand ab und belastet das Guthaben. Technische Fehlversuche dürfen kein weiteres Recht verbrauchen.

Eine Befristung wird vor Erwerb oder Zuteilung deutlich angegeben. Fehlt eine solche Angabe, verfällt ein Protokollrecht nicht allein durch Zeitablauf. Kostenlos gewährte Aktionsguthaben sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar, soweit bei Zuteilung nichts anderes angegeben wird.

8. Fotos, Video, Ton und KI

Nutzer dürfen nur Inhalte erfassen, für die eine ausreichende Berechtigung und Rechtsgrundlage besteht. Heimliche Tonaufnahmen sind unzulässig. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Haus- und Urheberrechte sind zu beachten.

Bei einer ausdrücklich gebuchten KI-Funktion sind Ergebnisse lediglich Vorschläge und können falsch oder unvollständig sein. Ein Mensch muss jede Feststellung und jedes Bild prüfen. Die KI weist keine Schuld zu, schätzt keine Rechtsansprüche, trifft keine Abschlussentscheidung und identifiziert keine Personen.

9. Kundeninhalte und Nutzungsrechte

Kunden behalten ihre Rechte an rechtmäßig eingebrachten Inhalten. Sie räumen PLUGO die für Vertragsdurchführung und vereinbarte Aufbewahrung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, in Protokolle einzubetten, berechtigten Personen bereitzustellen und auf Weisung zu exportieren oder zu löschen. Allgemeines KI-Training und Werbung sind davon nicht umfasst.

10. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • rechtswidrige oder heimliche Audio- und Videoaufnahmen;
  • Inhalte ohne erforderliche Rechte oder Rechtsgrundlage;
  • Ausweiskopien, Zugangscodes, Zahlungsdaten oder nicht erforderliche besondere Kategorien personenbezogener Daten;
  • Manipulation von Bestätigungs-, Zustell-, Integritäts- oder Nachweisereignissen;
  • unberechtigter Zugriff auf fremde Konten, Protokolle oder Guthaben;
  • biometrische Identifikation, Emotionsanalyse, Bonitätsentscheidungen oder automatisierte Schuldzuweisung;
  • rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende oder gefährliche Inhalte.

11. Finalisierung und Korrekturen

Vor der Finalisierung können berechtigte Beteiligte die Fassung prüfen. Ein finalisiertes Protokoll wird mit seiner Dokumentversion und Integritätsinformationen gespeichert. Spätere inhaltliche Korrekturen werden als neue, nachvollziehbar zugeordnete Fassung erstellt; die ursprüngliche Nachweisfassung wird nicht still überschrieben.

12. Elektronische Bestätigung

Ohne ausdrücklich vereinbarte andere Signaturstufe verwendet der Dienst eine einfache elektronische Bestätigung. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Eine bestimmte gerichtliche Beweiswürdigung wird nicht zugesichert. Nutzer prüfen Rolle, Vertretungsmacht, Identität und Namensangaben der bestätigenden Personen.

13. Bereitstellung, Wartung und Support

Der Dienst wird im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Störungen werden innerhalb angemessener Zeit bearbeitet; erforderliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Supportkanal und Reaktionszeit richten sich nach der gebuchten Leistung. Finalisierte Protokolle und Rechnungen können in den angebotenen Formaten ausgegeben werden.

14. Laufzeit und Kontoschließung

Einmalige Protokollpakete sind kein automatisch verlängerndes Abonnement. Eine wiederkehrende Leistung entsteht nur, wenn sie ausdrücklich als Abonnement mit Preis, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen vereinbart wird.

Ein Konto kann nach Abwicklung offener Vorgänge geschlossen werden. Vor einer Löschung müssen benötigte Dokumente exportiert werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Nachweiszwecke bleiben unberührt.

15. Sperrung

PLUGO darf Zugänge verhältnismäßig einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsgefahren, unberechtigten Zugriff oder eine erhebliche Vertragsverletzung bestehen. Soweit vertretbar, wird vorher informiert und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Beweisdokumente werden nicht allein wegen eines Zahlungsstreits vernichtet.

16. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere bei unterbliebener oder nicht vertragsgemäßer Bereitstellung digitaler Produkte, bleiben unberührt.

17. Haftung

PLUGO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei arglistigem Verschweigen sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Es gelten die Datenschutzhinweise. Verarbeitet PLUGO Protokolldaten im Auftrag eines Unternehmenskunden, schließen die Parteien vor der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde bleibt insbesondere für Weisungen, Rechtsgrundlage, Informationspflichten und die zulässige Erfassung verantwortlich.

19. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den im Bestellvorgang abgegebenen ausdrücklichen Erklärungen.

20. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen gelten grundsätzlich für künftige Verträge. Bei laufenden Verträgen erfolgen Änderungen nur mit sachlichem Grund, transparenter Information und unter Wahrung der gesetzlichen Rechte. Eine ausdrückliche Zustimmung wird eingeholt, wenn sie erforderlich ist.

21. Verbraucherstreitbeilegung

PLUGO ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie den Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzieht. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.

Stand: 10. August 2026

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